Geräteprüfung

Wir führen Prüfungen nach DGUV V3 Vorschrift an Ihrer Maschine oder Ihrem Elektrowerkzeug durch!

Ob Airlessgerät, Bohrmaschine oder Deckenschleifer; all diese Geräte sind laut der DGUV V3 Vorschrift sogenannte „ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel“, die regelmäßig geprüft werden müssen.

Das Prüfintervall hängt vom Einsatzort ab und beträgt 3 – 24 Monate. Zum Beispiel muss eine Bohrmaschine, welche regelmäßig auf einer Baustelle eingesetzt wird und mechanisch stark belastet ist, alle 3 Monate geprüft werden, während ein Drucker, der in einem Verwaltungsgebäude genutzt wird, nur alle 24 Monate geprüft werden muss.

Laut der DGUV V3 Vorschrift müssen auch alle neuen Betriebsmittel vor dem Erstgebrauch geprüft werden.

 Ihr Vorteil bei uns:

Dank neuster Mess- und Prüftechnik führt unser geschultes Personal die Prüfung schnell und zuverlässig durch. Dabei werden die Mess- und Prüfwerte dokumentiert und durch das Anbringen einer Prüfplakette am zu prüfenden Gerät symbolisiert.
Mit Ihrem Einverständnis werden Sie automatisch rechtzeitig an die nächste Prüffrist erinnert. So verpassen Sie nie wieder die Prüfung und sorgen somit für mehr Sicherheit und Zuverlässigkeit Ihrer Maschinen.

Unabhängig davon, ob Sie eine neue oder eine gebrauchte Maschine bei uns erwerben, die Prüfung erhalten Sie immer GRATIS von uns dazu.

Sollte bei einer Prüfung ein Mangel oder ein Defekt festgestellt werden, sind wir in der Lage den Mangel schnell und kostengünstig zu beheben. Durch unser großes Ersatzteillager und unsere qualifizierten Mitarbeiter können wir festgestellte Mängel kurzfristig beseitigen. Sollte die Reparatur doch mal etwas umfangreicher und zeitintensiver sein, haben Sie jederzeit die Möglichkeit kurzfristig auf unseren Mietpark zurückzugreifen.